Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Hinweise zur Streitbeilegung für Verbraucher gem. § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Wir bemühen uns jederzeit um ein Einvernehmen mit Ihnen. Falls wir Ihr Anliegen ausnahmsweise einmal nicht befriedigend lösen können, steht Ihnen natürlich der Rechtsweg offen. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren gem. VSBG vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.